ASP-Seminare für Punktauffällige
Aufbauseminare und Punkte auf einen Blick
Diese Übersicht zeigt das Grundmodell des Punktesystems.
Je nach Delikt und Zeitablauf können im Einzelfall auch andere Maßnahmen erfolgen.
| Behördliche Mitteilungen und Anordnungen | Punktestand | Freiwillige Angebote zum Punkteabbau |
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2 3 4 5 6 7 |
Aufbauseminar für Punkteauffällige – ASP 4 Punkte Abzug |
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| Schriftliche Mitteilung des Punktestandes, Verwarnung, Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar ASP | 8 | |
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10 11 12 13 |
Aufbauseminar ASP nur noch 2 Punkte Abzug |
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| Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar ASP. Hinweis auf freiwillige Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung und auf Führerscheinentzug bei 18 oder mehr Punkten | 14
15 16 17 |
Verkehrspsychologische Beratung 2 Punkte Abzug |
| Entziehung der Fahrerlaubnis | 18 oder mehr |
WICHTIG:
Die Teilnahme an einem ASP-Seminar ist frühestens nach fünf Jahren, bzw.frühestens fünf Jahre nach Ablauf an einem Aufbauseminar für Fahranfänger – ASF- möglich!!!