Führerscheinklassen

Wir unterrichten Sie in folgenden Führerscheinklassen:

 

 

 

 

Klasse Mindestalter
in Jahren
Bei Personen unter 18 Jahren ist die Einverständnisserklärung der Erziehungsberechtigten von Nöten, bzw. sollten diese zur Vertragsunterzeichnung persönlich anwesend sein.

 

Die Ausbildung kann bereits vor der Vollendung des 17./18.Lebensjahres begonnen werden.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17./18.Lebensjahres, die praktische Prüfung 4 Wochen vor Vollendung des 17./18.Lebensjahres gemacht werden.
Der Führerschein wird erst zum oder nach dem 17./18.Geburtstag ausgehändigt.

Alles Weitere können Sie bei unserer Sekretärin erfahren.

m Führerscheinklassen M 16
a1 Führerscheinklassen A1 16
a Führerscheinklassen A beschr. 18
a Führerscheinklassen A unbeschr. 25
b Führerscheinklassen BF 17 17
b Führerscheinklassen B 18
be Führerscheinklassen BE 18
Termine

Theorieunterricht in 7 Tagen!
Unser Ferienkurs hat am 13.02.2012 begonnen.
Der Einstieg ist noch möglich!

Kontakt

Fahrschule Horlacher
Inh. Andreas Nitzsche
Borsbergstraße 32
01309 Dresden

Telefon und Fax:
0351 / 33 70 96
Funk-Telefon:
0177 / 33 70 96 0
eMail:
info@fahrschule-horlacher.de

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
16:30 – 18:30 Uhr
Oder nach Vereinbarung.

Wetter
Dresden
22. Februar 2012
Klare Nacht
Klare Nacht
4°C
Vorhersage 23. Februar 2012
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Regenschauer
Regenschauer
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Nacht
Regen
Regen
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Wind: 4 m/s W
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