Erläuterungen
Information zu den einzelnen Klassen (Kurzfassung):
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M | Moped / Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h) |
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A1 | Leichtkrafträder der Klasse A, max. 125 ccm. max. 11 kW* |
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A (b) | Krafträder (auch mit Beiwagen), zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW [34 PS], nach 2jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt |
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A |
Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder; über 25 kW [34 PS] |
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B
BF17 |
Kraftwagen bis 3.5 t zul. Gesamtmasse und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Fahrersitz. Auch mit Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse oder mit einem definierten Gewichtsverhältnis. |
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BE | Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt |
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C1 | Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz und Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse. |
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C1 E | Kombination aus Fz.-Klasse C1 und Anhänger (Zug max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse) |
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C | Kraftwagen über 3.5 t zul. Gesamtmasse, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz und Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse. |
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CE | Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge |
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D1 | Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastsitzplätzen |
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D1 E | Kombination aus Fahrzeugklasse D1 und Anhänger (Zug max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse) |
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D | Omnibusse |
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DE | Omnibusse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse |
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L | Land- oder forstwirtschaftl. genutzte Zugmaschinen bis 32 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h, jeweils auch mit Anhängern jedoch max. 25 km/h |
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T | Zugmaschinen max. 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen max. 40 km/h jeweils einschl. Anhänger** |
| *Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt ist.
**Inhaber der Klasse T dürfen bis Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren “Nationale” Klassen. in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen. |
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