Erläuterungen

Information zu den einzelnen Klassen (Kurzfassung):

m Erläuterungen M Moped / Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h)
a1 Erläuterungen A1 Leichtkrafträder der Klasse A, max. 125 ccm. max. 11 kW*
a Erläuterungen A    (b) Krafträder (auch mit Beiwagen), zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW [34 PS], nach 2jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt
a Erläuterungen

A

Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder; über 25 kW [34 PS]
b Erläuterungen B

BF17

Kraftwagen bis 3.5 t zul. Gesamtmasse und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Fahrersitz. Auch mit Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse oder mit einem definierten Gewichtsverhältnis.
be Erläuterungen BE Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt
c1 Erläuterungen C1 Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz und Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse.
c1e Erläuterungen C1 E Kombination aus Fz.-Klasse C1 und Anhänger (Zug max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse)
c Erläuterungen C Kraftwagen über 3.5 t zul. Gesamtmasse, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz und Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse.
ce Erläuterungen CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
d1 Erläuterungen D1 Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastsitzplätzen
d1e Erläuterungen D1 E Kombination aus Fahrzeugklasse D1 und Anhänger (Zug max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse)
d Erläuterungen D Omnibusse
de Erläuterungen DE Omnibusse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
l Erläuterungen L Land- oder forstwirtschaftl. genutzte Zugmaschinen bis 32 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h, jeweils auch mit Anhängern jedoch max. 25 km/h
t Erläuterungen T Zugmaschinen max. 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen max. 40 km/h jeweils einschl. Anhänger**
*Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt ist.

 

 

 

 

**Inhaber der Klasse T dürfen bis Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren

“Nationale” Klassen. in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen.

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Der Einstieg ist noch möglich!

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